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Kostenzuschuss 

Seit dem 01.01.2024 wurde die klinisch-psychologische Behandlung als Pflichtleistung in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) aufgenommen. 

Kostenzuschüsse pro Sitzung: 

ÖGK: € 33,70

SVS: € 45

BVAEB: € 46,60

Hier geht es zu den Voraussetzungen zum Kostenzuschuss

 

Ebenso übernehmen einige Zusatzversicherungen Teilkosten für eine klinisch-psychologische Behandlung. Bitte klären Sie das vorab mit Ihrer Zusatzversicherung. 

 

SVS-Versicherte haben zudem die Möglichkeit, den Gesundheitshunderter in Anspruch zu nehmen.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten steuerlich abzusetzen, entweder als außergewöhnliche Belastung oder bei bestimmten Berufen als berufsbegleitendes Coaching innerhalb der Werbungskosten.

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